Praxis

Lage

Die Praxis liegt ruhig am Ende einer Stichstraße.

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus: Rufbus-Linie 693.3 – Haltestelle Oberhochstatt „Oberes Dorf“

Weitere Informationen zum Rufbus finden Sie hier.

 

Anfahrt mit dem Auto

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Ein Parkplatz ist vorhanden.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer ambulanten Psychotherapie, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Auch seelische Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer körperlichen Erkrankung entstanden sind, können eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich machen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient zunächst der diagnostischen Abklärung. Dabei wird geprüft, welche Beschwerden vorliegen, welcher Behandlungsbedarf besteht und welche Form der Unterstützung geeignet sein könnte. Für die Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis ist keine ärztliche Überweisung erforderlich.

Die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunden und der anschließenden probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die probatorischen Gespräche dienen der weiteren diagnostischen Klärung, der Prüfung der persönlichen und therapeutischen Passung sowie der Vorbereitung einer möglichen Richtlinientherapie.

Wenn wir uns nach Abschluss der vorbereitenden Gespräche gemeinsam für eine tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie entscheiden, wird die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Der Umfang der geplanten Behandlung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem festgestellten Behandlungsbedarf. Nach der Bewilligung werden die Kosten der Gruppenpsychotherapie direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Kurz- und Langzeittherapien sind antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört zu den von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren und kann als Einzel- oder Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. In meiner Praxis bildet die tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie den zentralen Behandlungsrahmen.

Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden Angebote, die ausschließlich der allgemeinen Lebensberatung, Paar- oder Eheberatung, Erziehungsberatung, persönlichen Weiterentwicklung oder beruflichen Beratung dienen und bei denen keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Ob und in welchem Umfang eine private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie übernimmt, richtet sich nach dem individuell vereinbarten Versicherungstarif. Auch die Voraussetzungen der Beihilfe können je nach zuständiger Beihilfestelle und geplantem Behandlungsumfang unterschiedlich sein.

Bitte klären Sie deshalb möglichst vor Beginn der Behandlung, welche psychotherapeutischen Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind, ob tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie erstattet wird und ob vor Aufnahme der Behandlung eine schriftliche Genehmigung erforderlich ist. Lassen Sie sich die Auskunft nach Möglichkeit schriftlich bestätigen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Diese verweist für die berechnungsfähigen psychotherapeutischen Leistungen auf die entsprechenden Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und mir. Rechnungen sind daher unabhängig davon zu begleichen, ob Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten vollständig, teilweise oder nicht übernimmt.

Die Erstattung in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Für Bundesbeihilfeberechtigte sind psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich beihilfefähig; abhängig von Art und Umfang der Behandlung kann jedoch ein vorheriges Antrags- und Anerkennungsverfahren erforderlich sein.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden. Eine Beantragung oder Abrechnung gegenüber einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erfolgt in diesem Fall nicht.

Die Vergütung richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die voraussichtlichen Kosten und die zugrunde liegenden Abrechnungsziffern werden vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen und in der Behandlungsvereinbarung festgehalten.

Selbstzahlerleistungen kommen beispielsweise infrage, wenn keine Abrechnung über eine Krankenversicherung gewünscht wird oder wenn eine Leistung nicht zum Erstattungsumfang der jeweiligen Versicherung gehört.