Kontakt
Termine und Sprechzeiten
Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mein Sekretariat zu folgenden Zeiten:
- Di. und Mi.
- 10.00 – 11.10 Uhr
- Di. und Do.
- 17.00 – 18.00 Uhr
Ablauf der Aufnahme und Behandlung
Am Anfang einer Psychotherapie steht das gegenseitige Kennenlernen. In den vorbereitenden Gesprächen nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen und Ihre gegenwärtige Situation zu verstehen und gemeinsam zu klären, welcher Behandlungsrahmen für Sie hilfreich und in meiner Praxis möglich ist.
Der Schwerpunkt meiner Praxis liegt auf der tiefenpsychologisch fundierten Gruppenpsychotherapie. Daneben biete ich in begrenztem Umfang tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende an.
1. Telefonische Kontaktaufnahme
Einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren Sie telefonisch über meine Mitarbeiterin. Die aktuellen telefonischen Sprechzeiten finden Sie auf der Kontaktseite.
Da meine Praxis im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auf Gruppenpsychotherapie ausgerichtet ist, wird bei gesetzlich Versicherten bereits bei der Terminvereinbarung geklärt, zu welchen angebotenen Gruppenzeiten eine regelmäßige Teilnahme grundsätzlich möglich wäre.
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende können sich auch mit dem Wunsch nach einer Einzelpsychotherapie an meine Praxis wenden.
2. Das Erstgespräch
Im ersten persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen. Sie können schildern, was Sie zu mir führt, wie sich Ihre Beschwerden zeigen und wobei Sie sich Unterstützung wünschen.
Gleichzeitig entsteht eine erste Einschätzung, ob meine therapeutische Arbeitsweise grundsätzlich zu Ihrem Anliegen passen könnte und welcher Behandlungsrahmen für Ihre gegenwärtige Situation geeignet erscheint.
Bei gesetzlich Versicherten findet dieses Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt.
Das Erstgespräch stellt noch keine Zusage für eine längerfristige Behandlung oder einen bestimmten Therapieplatz dar.
3. Weitere diagnostische und vorbereitende Gespräche
Wenn sich nach dem Erstgespräch eine passende Behandlungsperspektive ergibt, setzen wir die diagnostische und therapeutische Klärung fort.
Dabei geht es insbesondere um
- die diagnostische Einschätzung Ihrer Beschwerden,
- ein genaueres Verständnis Ihrer gegenwärtigen Situation,
- Ihre persönliche und biografische Lebensgeschichte,
- bisherige Formen des Umgangs mit Belastungen und Beziehungen,
- Ihre Erwartungen und Ziele für eine Psychotherapie
- sowie die Frage, welcher therapeutische Rahmen für Sie geeignet sein könnte.
Dabei prüfe nicht nur ich, ob eine Behandlung in meiner Praxis zu Ihrer Situation passt. Auch Sie sollen sich ein genaueres Bild von meiner therapeutischen Haltung und Arbeitsweise machen können.
Der Umfang dieser vorbereitenden Phase unterscheidet sich je nach Behandlungsweg.
Bei gesetzlich Versicherten vereinbaren wir in der Regel nach dem Erstgespräch zwei weitere psychotherapeutische Sprechstunden. Sie dienen einer sorgfältigen diagnostischen und biografischen Klärung und der Vorbereitung auf eine mögliche Gruppenbehandlung.
Bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlenden kann der Ablauf flexibler gestaltet werden. Wie viele vorbereitende Gespräche sinnvoll sind, richtet sich nach Ihrem Anliegen, dem diagnostischen Klärungsbedarf und dem bisherigen Verlauf unserer Gespräche.
4. Die gemeinsame Behandlungsentscheidung
Am Ende der vorbereitenden Phase entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis beginnen soll und welcher Behandlungsrahmen dafür geeignet ist.
Wenn wir eine Gruppenpsychotherapie planen
Bei gesetzlich Versicherten folgen nach den psychotherapeutischen Sprechstunden in der Regel zwei probatorische Sitzungen im Einzelgespräch.
Diese Stunden dienen der weiteren Klärung, Erprobung und Vorbereitung der geplanten Psychotherapie. Wir vertiefen unser bisheriges Verständnis, besprechen die Behandlungsziele, die Arbeitsweise der Gruppe und die verbindlichen Rahmenbedingungen und klären noch offene Fragen.
Am Ende entscheiden wir gemeinsam, ob eine tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden soll.
Die vorbereitenden Einzelgespräche sind keine beginnende regelmäßige Einzeltherapie. Sie dienen der sorgfältigen Vorbereitung auf die Gruppe als späteren zentralen Behandlungsraum.
Wenn wir eine Einzelpsychotherapie planen
Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende biete ich in begrenztem Umfang tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie an.
Wenn sich in den vorbereitenden Gesprächen zeigt, dass eine Einzelpsychotherapie für Ihre gegenwärtige Situation geeignet ist, meine therapeutische Arbeitsweise zu Ihrem Anliegen passt und ein entsprechender Behandlungsplatz zur Verfügung steht, können wir eine längerfristige Einzelbehandlung vereinbaren.
Der Übergang von der diagnostischen und vorbereitenden Phase in die regelmäßige Einzeltherapie kann dabei individuell gestaltet werden.
5. Kostenübernahme und Beginn der Behandlung
Gesetzlich Versicherte
Wenn wir uns gemeinsam für eine Gruppenpsychotherapie entscheiden, wird die Behandlung im erforderlichen Umfang bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt.
Die Bearbeitungszeit kann unterschiedlich lang sein. Der konkrete Eintritt in die Gruppe wird deshalb verbindlich geplant, sobald die erforderliche Kostenübernahme vorliegt.
Vor dem Gruppenbeginn besprechen wir den konkreten Einstieg und klären die bis dahin noch offenen Fragen.
Bei einer Gruppenbehandlung ist die Gruppe der zentrale und kontinuierliche Ort der längerfristigen Behandlung. Einzelne persönliche Gespräche können den Gruppenprozess bei besonderem therapeutischem Anlass punktuell ergänzen, bilden jedoch keine regelmäßige parallele Einzeltherapie.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Erstattung psychotherapeutischer Leistungen richtet sich nach Ihrem persönlichen Versicherungstarif beziehungsweise den für Sie geltenden Beihilfebestimmungen.
Bitte klären Sie deshalb möglichst frühzeitig mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle, in welchem Umfang die geplante Behandlung übernommen wird und ob vor Beginn einer längerfristigen Psychotherapie eine Genehmigung erforderlich ist.
Selbstzahlende
Wenn Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen, ist keine Beantragung bei einer Krankenversicherung erforderlich. Die Vergütung und die Rahmenbedingungen der Behandlung werden vor Beginn mit Ihnen vereinbart.
Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie auf der Seite Kosten.
Wenn ein anderes Behandlungsangebot besser geeignet erscheint
Im Verlauf der vorbereitenden Gespräche kann sich zeigen, dass der von mir angebotene Behandlungsrahmen Ihrer gegenwärtigen Situation nicht ausreichend gerecht werden würde.
Dies bedeutet nicht, dass Ihre Beschwerden nicht psychotherapeutisch behandelbar sind. Möglicherweise benötigen Sie jedoch einen anderen oder intensiveren Behandlungsrahmen, beispielsweise eine andere Form der Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, ein störungsspezifisches Angebot oder eine ambulante, tagesklinische beziehungsweise stationäre Behandlung.
In diesem Fall bespreche ich meine Einschätzung mit Ihnen und erläutere, welche Form der weiteren Unterstützung aus meiner Sicht geeigneter sein könnte.
